, Lipp Michael

QO-100 - Nutzung des 13cm Bandes nur mit Bewilligung des BAKOM

Wer in HB9 das 13cm-Band zum Senden nutzen möchte, benötigt eine Sonderbewilligung durch das Bakom. Bis Ende 2020 war diese kostenlos. Mit Änderung des Fernmeldegesetzes wird nun für diese einmalige Bewilligung* eine Gebühr von CHF 70.-- pro Standort erhoben. Im Art. 6 VFKV "Frequenzbänder" der Amateurfunkvorschriften ist das 13cm-Band mit einer entsprechenden Fussnote versehen.

>>>> Für HB0 Liechtenstein gelten seit Ende 2021 neue Regeln <<<<

 

Wer in HB9 das 13cm-Band zum Senden nutzen möchte, benötigt eine Sonderbewilligung durch das Bakom. Bis Ende 2020 war diese kostenlos. Mit Änderung des Fernmeldegesetzes wird nun für diese einmalige Bewilligung* eine Gebühr von CHF 70.-- pro Standort erhoben. Im Art. 6 VFKV "Frequenzbänder" der Amateurfunkvorschriften ist das 13cm-Band mit einer entsprechenden Fussnote versehen.

 

Das 13cm Band, und somit QO-100, darf in HB9 nur mit einer Bewilligung durch das BAKOM genutzt werden.

 

*Hinweis:

Bewilligungen, welche vor dem 1.1.2021 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden nicht nachträglich in Rechnung gestellt.

 

Wir Funkamateure haben nur ein sekundäres Nutzungsrecht im 13cm-Band. Daher müssen Störungen von anderen Funkdiensten vermieden werden. Um den Amateurfunkdienst über Satellit trotzdem gewährleisten zu können, möchte das Bakom die genauen Standorte dieser Sendeanlage kennen.

 

Es geht hier nicht nur um mögliche Störungen in den WLAN-Netzen, sondern auch um mögliche Störungen von Funkanwendern mit primärem Nutzen auf diesem Band.

 

Durch die primären Anwender auf 13cm könnten somit auch Störungen auf QO-100 auftreten. Das Störpotential ist jedoch gering, da der Satellit mit einer Elevation von 33° über der Schweiz steht. In der Regel können wir davon ausgehen, dass >99% der Nutzer kein Störsignal auf QO-100 erzeugen können. Störungen durch Radar wurden jedoch beobachtet.

 

 


Bewilligungsverfahren

Wir danken Bernard Wehrli, HB9ALH (Verbindungsmann zu den Behörden der USKA), dass ein standardisiertes Bewilligungsverfahren erreicht werden konnte.

 

Der Antrag für den Frequenzbereich 2400 - 2410 MHz muss mit folgenden Angaben an kf-fk@bakom.admin.ch gesendet werden:

  • Rufzeichen und Konzessionsnummer
  • Standort (Ortsbezeichnung, Adresse)
  • CH-Koordinaten (z.B. 2'600’000/1'200'000, neue Koordinaten, zu finden bei Geo Admin, Rechtsklick auf Karte) 
  • Antennengewinn (dBi)
  • Antennenhöhe über Grund (m)
  • Richtung der Antenne (°) (Hilfsmittel zur Ermittlung der Daten)
  • Elevation der Antenne (°) (Hilfsmittel zur Ermittlung der Daten)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer, unter welcher der Operateur während dem Betreib der Anlage erreichbar ist

 

Die Bewilligung wird standardmässig für den Frequenzbereich 2400-2410MHz erteilt. Erlaubt sind Modulation und Bandbreite gemäss Konzession. Sendeleistung max. 1000W EIRP. Das bedeutet, dass die Anforderungen für CW und SSB erfüllt werden können. Jedoch reicht diese Leistung für DATV mit hohen Symbolraten nicht aus.

 

Die folgenden Einschränkungen gelten generell (sind in der Bewilligung aufgeführt): 
* Nur als Satelliten Uplink. (Anmerkung HB9WDF: Keine terrestrische Aussendung) 
* Andere Dienste dürfen nicht gestört werden.
* Das Führen eines Logbuchs ist obligatorisch. (Anmerkung HB9WDF: Jede Aussendung (auch ohne QSO) sollte protokolliert werden)
* Diese Bewilligung erfolgt auf Zusehen hin. Die Konzessionsbehörde kann diese jederzeit widerrufen.

 

Soweit die Informationen der USKA und des BAKOM. 

Weitere Anmerkungen von HB9WDF:

Die ersten Funkamateure haben nun eine Bewilligung erhalten.  Es ist selbstredend, dass wir alles daran setzen müssen, damit keine Störungen bei anderen Funkdiensten durch uns verursacht werden. Wie kritisch nun die Leistung für DATV seitens Bakom bewertet wird, sollte im Einzelfall geprüft werden. Ich kann mir vorstellen, dass für Stationen in abgelegenen Gebieten eine Bewilligung erteilt werden könnte, wenn entsprechend mit Fakten argumentiert wird (evtl. Ausnahmeregelung für Club-Stationen).

Weiter gilt zu beachten, dass die Bewilligung standortbezogen erteilt wird. Portable Aktivitäten sind somit nur möglich, wenn im Vorfeld rechtzeitig die Bewilligung beim Bakom eingeholt wird.

 


Archiv

Untenstehender Informationsverlauf hat keine Gültigkeit mehr, da die Regelungen inzwischen standardisiert wurden. Die Informationen dienen nur noch als historische Informationsquelle.

Update April 2019

Die USKA hat nun eine offizielle Seite für QO-100 aufgeschaltet.  Dort ist auch der Link mit dem Antrag zur Sonderbewilligung beim Bakom enthalten.

 

Update 12.12.2018

Dank den Bemühungen des USKA Verbindungsmann zu den Behörden, Bernard Wehrli- HB9ALH, wird das BAKOM in den nächsten Tagen die Bedingungen anpassen. Erlaubt sollen 100 Watt an der Antennenbuchse. Die Daten werden in den nächsten Tagen auf der USKA Webseite aufgeschaltet.

 

Update 07.12.2018

Inzwischen hatte die USKA bezüglich Es'hail-2 Kontakt mit dem Bakom.

Da es im ISM-Band auf 13cm viele Nutzer gibt, möchte das Bakom genau wissen, wo welche Station aktiv ist. Daher ist das Bewilligungsverfahren notwendig, welches aber rasch und unkompliziert vollzogen werden soll.

 

Für den Antrag der Bewilligung benötigt das Bakom folgende Angaben:

* Rufzeichen und Konzessionsnummer
* Standort (Ortsbezeichnung, Adresse)
* CH-Koordinaten
* Antennengewinn (dBi)
* Antennenhöhe über Grund (m)
* Richtung der Antenne (°)
* Elevation der Antenne (°)